Gesamtübersicht der Veröffentlichungen im Geschäftsjahr 2010 gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Gemäß § 10 WpPG ist die centrotherm photovoltaics AG als Emittentin von Wertpapieren, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein sogenanntes „Jährliches Dokument“ zur Verfügung zu stellen. Dieses enthält oder verweist auf alle Informationen, die die centrotherm photovoltaics AG in den vorangegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 machen wir gemäß § 10 WpPG die nachstehenden Angaben.
Die gesetzlichen Regelungen sind im Einzelnen:
1. §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
2. § 42 Abs. 1 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung (BörsenG)
Sollte ein angegebener Internetlink oder Pfad nicht funktionieren oder nicht an der angegebenen Stelle verfügbar sein, stellt die centrotherm photovoltaics AG auf Anfrage gerne einzelne Dokumente in gedruckter Form kostenfrei zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Investor Relations Team:
E-Mail
T +49 7344 918-8666
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen, die in diesem Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die in ihm verwiesen wird, veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung durch die centrotherm photovoltaics AG besteht nicht.
Vorabbekanntmachungen
Einberufung der Hauptversammlung
Veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 12. Mai 2010 und in der Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 109 vom 12. Mai 2010
Finanzinformationen
Finanzkalender 2010
zum 31. März 2010
zum 30. Juni 2010
zum 30. September 2010





