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Vergütungsbericht

Vorstandsvergütung

Leistungsorientierte Vergütungsstruktur

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Sie ist leistungsorientiert und an die Unternehmensgröße sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens angepasst. Die Vergütung enthält sowohl erfolgsunabhängige als auch erfolgsorientierte, variable Komponenten.

Bei der Ausgestaltung der variablen Komponenten wird entgegen der Empfehlung des Corporate Governance Kodex auf eine Kopplung an negative Gesellschaftsentwicklungen verzichtet. Die variablen Vergütungsbestandteile sind zum Teil abhängig vom Erfolg des Konzerns und zum Teil von der Erreichung qualitativer Ziele gemäß Zielvereinbarung. Alle variablen Vergütungsbestandteile sind betragsmäßig begrenzt.

Zwei Vorstandsmitglieder nahmen an dem im November 2007 beschlossenen „Stock Appreciation Rights Program“ (SARP) für Führungskräfte teil. Den beiden Vorständen wurden im Rahmen des Programms „Stock Appreciation Rights“ (SAR) gewährt, die sie unter bestimmten Bedingungen bis zum 25. März 2010 hätten ausüben können. Der durch die Ausübung der SAR erzielbare Gewinn orientierte sich am Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft. Die SAR wurden von den beiden betroffenen Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2010 nicht ausgeübt und sind in der Folge vollständig verfallen.

Die erfolgsunabhängigen Komponenten setzen sich aus einem jährlichen Fixgehalt, Sachbezügen sowie Beiträgen zu betrieblichen Altersvorsorge zusammen. Darüber hinaus unterhält centrotherm photovoltaics für jedes Vorstandsmitglied eine Vermögenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechend, wurden die Vorstandsverträge im Geschäftsjahr 2010 angepasst und ein Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung für Vorstandsmitglieder vereinbart.

Eine weitere Anpassung der derzeitigen Verträge mit den Vorstandsmitgliedern hält der Aufsichtsrat nicht für erforderlich, da mehrere Vorstandsmitglieder schon aufgrund ihrer substanziellen Beteiligung an der Gesellschaft an einer nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung interessiert sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind die derzeitig in den Vorstandsverträgen festgelegten Vergütungsteile für sich und insgesamt angemessen. Sie verleiten den Vorstand nicht zum Eingehen unangemessener Risiken.

Höhe der Vergütung

Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 beziehen die Mitglieder des Vorstands eine Vergütung einschließlich Sachbezügen von insgesamt 1.723 TEUR. Zusätzlich wurden 3 TEUR als Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge geleistet. Im Berichtsjahr wurden Zahlungen an ehemalige Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 396 TEUR geleistet.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juli 2007 erfolgt keine individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter.

Aufsichtsratsvergütung


Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der centrotherm photovoltaics AG geregelt. Neben dem Ersatz ihrer Auslagen und der auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die sich in Fixum und Sitzungsgelder unterteilt. Das jährliche Fixum beträgt jeweils 20 TEUR, das Sitzungsgeld 1 TEUR. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils das Doppelte, ihr Stellvertreter das Anderthalbfache der festen Vergütung sowie des Sitzungsgeldes. Darüber hinaus unterhält centrotherm photovoltaics für jedes Aufsichtsratsmitglied eine Vermögenshaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung).

Höhe der Vergütung

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats stehen für den Berichtszeitraum 2010 insgesamt 90 TEUR Fixum zuzüglich Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt 41 TEUR zu. Diese Vergütung teilt sich auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt auf:
Die Dr. Horn Unternehmensberatung GmbH, bei der die Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Brigitte Zürn geschäftsführende Gesellschafterin ist, erbringt aufgrund eines Vertrags vom 22. März 2007, dem Aufsichtsrat und Hauptversammlung durch Beschluss vom 5. Juli 2007 zugestimmt haben, für den centrotherm photovoltaics Konzern Steuerberatungsleistungen und ähnliche Beratungsleistungen zu marktüblichen Stunden- bzw. Tagessätzen. Aufgrund dieses Vertrags zahlte der centrotherm photovoltaics Konzern im Geschäftsjahr 2010 Beratungshonorare
in Höhe von insgesamt 54 TEUR (netto).

in €

Fixum

Sitzungsgeld

Prof. Dr. Brigitte Zürn

40.000

18.000

Rolf Hans Hartung

30.000

13.500

Rolf Breyer

20.000

9.000

Gesamt

90.000

40.500

Managementbeteiligungsprogramm


Vorstand und Aufsichtsrat haben im November 2007 beschlossen, ein aktienbasiertes Vergütungssystem, das Stock Appreciation Rights Program (SARP), zur wirtschaftlichen Beteiligung von Vorstand und Führungskräften des Konzerns am Grundkapital der CTPV AG zu implementieren.

In einer ersten Tranche wurden den SARP-Teilnehmern im Jahr 2007 insgesamt 260.000 Optionsrechte auf so genannte Phantom Stocks mit Wirkung zum 12. Oktober 2007 gewährt. Die Stock Appreciation Rights hätten nach einem Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag nach Zuteilung der Tranche ausgeübt werden können, sofern bestimmte an den Aktienkurs geknüpfte Ausübungshürden erfüllt gewesen wären. Die Anzahl der Optionen belief sich zum 31. Dezember 2009 auf 240.000 Optionsrechte, die am 25. März 2010 ausgelaufen sind.

Im Zusammenhang mit den an die Vorstände gewährten und am 25. März 2010 ausgelaufenen Optionen wurde im Vorjahr ein Personalaufwand in Höhe von 32 TEUR erfasst. In 2010 wurde hierfür kein Personalaufwand erfasst.

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