Entsprechenserklärung 2007 gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der centrotherm photovoltaics AG erklären hiermit, dass die von der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" empfohlenen Verhaltensgrundsätze im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2007 mit geringen Abweichungen befolgt wurden und auch in Zukunft befolgt werden sollen. In folgenden Punkten wurde und wird vom Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 14. Juni 2007 abgewichen:
Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (Ziffer 3.8):
Entgegen der Empfehlung, in Haftpflichtversicherungen, die ein Unternehmen für seine Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abschließt (sog. Directors and Officers - D&O-Versicherungen), einen angemessenen Selbstbehalt vorzusehen, sehen die derzeit zugunsten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der centrotherm photovoltaics AG abgeschlossenen Versicherungsverträge keinen Selbstbehalt vor. Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass der Selbstbehalt einer D&O-Versicherung kein adäquates Mittel für das Erreichen der Ziele des Kodex ist, da durch solche Maßnahmen keine grundsätzlich verbesserte Anreizwirkung hinsichtlich Motivation und Verantwortungsbewusstsein der Organmitglieder erfolgt.
Offenlegung der individualisierten Vergütungsbestandteile für den Vorstand (Ziffer 4.2.3-4.2.5):
Das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz stellt es der Hauptversammlung frei, mit einer Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung stimmberechtigten Grundkapitals zu beschließen, dass auf die Offenlegung der individuellen Vorstandsbezüge verzichtet wird. Für das am 1. Januar 2007 begonnene Geschäftsjahr und die vier diesem Geschäftsjahr nachfolgenden Geschäftsjahre werden im Jahres- und Konzernabschluss die entsprechenden Angaben nach §§ 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a Satz 5 bis 9, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a. Satz 5 bis 9 HGB nicht offen gelegt. Ein entsprechender Beschluss wurde auf der Hauptversammlung vom 5. Juli 2007 gefasst.
Altersgrenzen für Aufsichtsrat und Vorstand (Ziffer 5.1.2 und 5.4.1):
Die centrotherm photovoltaics AG sieht in einer Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Entsprechendes gilt für das Recht des Aufsichtsrats, die Mitglieder des Vorstands zu bestimmen. Die Gesellschaft ist davon überzeugt, dass nicht das Alter, sondern allein Kenntnisse und Fähigkeiten für die Auswahl geeigneter Kandidaten maßgeblich sein dürfen. Daher ist abweichend von der entsprechenden Empfehlung des Kodex auch keine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.
Bildung von Ausschüssen (Ziffer 5.3):
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern und hat daher aus seiner Mitte keine Ausschüsse gebildet.
Aufsichtsratsvergütung (Ziffer 5.4.7):
Die Aufsichtsratsmitglieder der centrotherm photovoltaics AG erhalten eine fixe Vergütung sowie Sitzungsgelder. Eine erfolgsorientierte Vergütung wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß der in der Satzung der Gesellschaft festgelegten Vergütungsregelung nicht gewährt.
Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern (Ziffer 5.5.3):
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Rolf Hans Hartung, ist an der Gesellschaft sowie maßgeblich auch an Schwestergesellschaften beteiligt. Diese Schwestergesellschaften stehen und standen in verschiedenen Rechtsbeziehungen zu Gesellschaften der centrotherm photovoltaics Gruppe, woraus sich Interessenkonflikte ergeben können. Eine Beendigung des Aufsichtsratsmandats von Rolf Hans Hartung ist derzeit nicht beabsichtigt.
Von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gehaltene Aktien und Finanzinstrumente (Ziffer 6.6):
Der direkte und mittelbare Aktienbesitz der Organmitglieder wurde, wie vom Wertpapierhandelsgesetz und vom Wertpapierprospektgesetz vorgeschrieben, im Rahmen der Börseneinführung der Gesellschaft veröffentlicht. Eine darüber hinaus gehende Veröffentlichung der von Organmitgliedern an der Gesellschaft gehaltenen Aktien oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente erfolgt nicht.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft (Ziffer 6.8):
Die Gesellschaft veröffentlicht auf ihrer Homepage weder Stimmrechtsmitteilungen noch Mitteilungen über Director’s Dealings. Diese Mitteilungen werden gemäß den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes europaweit verbreitet, so dass das Publikum bereits hinreichend informiert ist.
Rechnungslegungspflichten (Ziffer 7.1.2):
Im Geschäftsjahr 2007 wurde mit der erstmaligen Erstellung des Berichts zum 3. Quartal 2007 der vorgegebene Zeitrahmen von 45 Tagen nach Abschluss der Berichtsperiode hinsichtlich Veröffentlichung der Zwischenberichte überschritten. Im Geschäftsjahr 2008 wird den Fristen gemäß Corporate Governance Kodex entsprochen werden.
Mit Ausnahme der vorgenannten Abweichungen entspricht die centrotherm photovoltaics AG im Geschäftsjahr 2007 in allen Punkten den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 14. Juni 2007.
Blaubeuren, den 19. Dezember 2007
centrotherm photovoltaics AG
- Vorstand und Aufsichtsrat –
Entsprechenserklärung (PDF 0,1 MB)
www.corporate-governance-code.de





